§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für den Handwerkswettbewerb „MACH WAS!“ (im Folgenden „der Wettbewerb“ genannt) zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Schulteams) und dem Ausrichter (Adolf Würth GmbH & Co. KG) als rechtsverbindlich anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Ausrichter schriftlich bestätigt werden. Die Teilnahme an dem vom Ausrichter organisierten Wettbewerb setzt zusätzlich die Erfüllung aller für diesen Wettbewerb festgelegten Teilnahmebedingungen voraus, die auf unserer Website „www.handwerkswettbewerb.de“ zu finden sind.
§2 Teilnahmebedingungen
Für den Wettbewerb können sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer von allen weiterführenden Schulen im gesamten Bundesgebiet bewerben. Berufliche Schulen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Am Wettbewerb können ganze Schulklassen der 7., 8., 9. oder 10. Klasse oder Arbeitsgruppen (AGs) außerhalb des Klassenverbandes (in der gleichen Altersgruppe) teilnehmen. Ein Schulteam besteht aus mindestens 5 und maximal 30 Personen. Pro Schule kann nur ein Schulteam am Wettbewerb teilnehmen. Jedes Schulteam darf nur eine Projektidee einreichen.
Die Bewerbung für den Wettbewerb ist für die Bewerberinnen und Bewerber verbindlich. In begründeten Ausnahmefällen kann, nach Rücksprache mit dem Ausrichter, eine Bewerbung zurückgezogen werden.
§3 Bewerbungsverfahren
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Bewerbung und die Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen voraus. Die Bewerbung erfolgt über einen Absprung auf ein Online-Bewerbungssystem, das auf der Homepage www.handwerkswettbewerb.de bis zum auf der Homepage angegebenen Bewerbungsschluss zur Verfügung steht. Der Ausrichter versendet eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per Mail.
Aus allen eingereichten Bewerbungen wählt der Ausrichter 200 teilnehmende Schulen aus. Die Zusage zur Teilnahme am Wettbewerb wird per E-Mail versendet.
§4 Überweisung der Fördermittel und Zusendung der Starter-Sets
Der Ausrichter bezuschusst jedes teilnehmende Schulteam mit jeweils 1.000 Euro Fördergeld. Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss, der die Teilnahme am Wettbewerb gewährleistet. Von Spendenbescheinigungen ist abzusehen. Die Überweisung des Zuschusses wird bis zu dem auf der Homepage angegebenen Projektstart erfolgen. Die Überweisung kann jeweils nur auf ein offizielles Schulkonto oder ein Konto eines Fördervereins veranlasst werden.
Darüber hinaus stellt der Ausrichter jeder Schülerin und jedem Schüler eines Schulteams je ein Starter-Set sowie passende T-Shirts zur Verfügung. Die Zusendung erfolgt spätestens zum Projektstart.
§5 Wettbewerbsverfahren
Die teilnehmenden Schulteams haben für die Fertigstellung ihrer Projekte bis zu dem auf der Hompage angegebenen Abgabetermin der Projektdokumentation Zeit. Binnen dieses Zeitraumes müssen die Projekte abgeschlossen und vollständig dokumentiert werden. Um gewinnen zu können, muss die vollständige Projektdokumentation über das bereitgestellte Online-Formular eingereicht werden. Bei der Gewinnermittlung werden ausschließlich online eingereichte Projekte berücksichtigt.
§6 Rückforderung der Fördersumme
Sollte wider Erwarten das Projekt seitens des Schulteams nicht durchgeführt werden, hat die projektverantwortliche Person alle Zahlungen, die sie von der Adolf Würth GmbH & Co. KG erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag der Feststellung zurückzuzahlen. Dies gilt auch, wenn das Schulteam einen für den Wettbewerb angeforderten Nachweis für die Durchführung des Projekts nicht erbringt oder einer Aufforderung dazu innerhalb von 14 Tagen nicht nachkommt.
§7 Gewinnermittlung
Aus allen abgeschlossenen und eingereichten Projekten werden die 50 besten Schulprojekte ausgewählt.
Im Rahmen eines Online Votings werden hieraus anschließend die zehn beliebtesten Projekte gewählt, entscheidend sind die jeweils erhaltenen Likes sowie die Wertung der Fachjury. Der Veranstalter behält sich bei Vorliegen berechtigter Gründe (z. B. Verdacht auf Manipulation bei der Stimmabgabe) vor, nach eigenem Ermessen Projektgruppen von der weiteren Teilnahme am Online-Voting auszuschließen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Eine Fachjury wählt aus den beliebtesten Projekten die drei besten Projekte aus. Zusätzlich zu den drei besten Projekten werden zwei Sonderpreise vergeben: der Carmen Würth Preis für Förderschulen und ein Sonderpreis in einer variablen Kategorie..
§8 Preisverleihung und Gewinne
Die Preisverleihung findet für die drei Bestplatzierten sowie die Gewinnerteams der Sonderpreise in Künzelsau statt, im Anschluss sind alle Gewinnerteams zum Würth Open Air eingeladen. Zusätzlich werden attraktive Sachpreise an die Schulteams vergeben.
Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar und kann nicht abgetreten werden.
§9 Gewinnspiele und Fotowettbewerbe während des Wettbewerbes
Social-Media-Gewinnspiele: Die Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und werden in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert oder organisiert. Um an den Social-Media-Gewinnspielen teilnehmen zu können, müssen immer die Teilnahmebedingungen, die im Vorhinein über die Social-Media-Kanäle, per E-Mail oder im "MACH WAS!"-Portal kommuniziert werden, erfüllt sein. Mit der Teilnahme an den Gewinnspielen stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu, dass ihre Fotos/Videos auf den Social-Media-Kanälen des Ausrichters veröffentlicht werden. Die teilnehmenden Betreuerinnen und Betreuer (Lehrerinnen und Lehrer/Handwerkerinnen und Handwerker) der Schulteams prüfen, inwieweit personenbezogene Daten (Fotos, Videos) der Schülerinnen und Schüler veröffentlicht werden dürfen. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden entweder per Losverfahren oder nach der Anzahl der Likes ermittelt und anschließend über die Social-Media-Kanäle oder per E-Mail kontaktiert.
§10 Haftung, Veröffentlichungsrechte, Kommunikation
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleisten, dass die im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien, Präsentationen, Redebeiträge, Unterlagen, Fotos, Videos usw. keine Rechte Dritter verletzten.
Schutz Minderjähriger: Die projektverantwortlichen Personen (Lehrerinnen und Lehrer) des Schulteams prüfen, inwieweit personenbezogene Daten (Fotos, Videos) der Schülerinnen und Schüler veröffentlicht bzw. zur Projektdokumentation verwendet werden dürfen. Name und Geschlecht der einzelnen Schülerinnen und Schüler werden nur zur Beurteilung und zum internen Gebrauch (z. B. Planung der Preisverleihung) verwendet. Zur rechtlichen Absicherung müssen die projektverantwortlichen Personen (Lehrerinnen und Lehrer) eine schriftliche Erlaubnis der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einholen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer räumen dem Ausrichter ein unentgeltliches, kanalunabhängiges, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Informationen im Rahmen des Wettbewerbs ein, insbesondere an allen dem Ausrichter überlassenen Bildern und Videos.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten für die Überlassung der Nutzungsrechte keine Vergütung. Der Ausrichter ist nicht verpflichtet, die Urheber namentlich zu nennen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen den Ausrichter von allen Ansprüchen Dritter frei; dies umfasst auch die notwendigen und angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Rechte Dritter verletzten, behält sich der Ausrichter das Recht vor, den Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Auszeichnung abzuerkennen bzw. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Wettbewerb mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und deren Projekte werden in die Pressearbeit des Ausrichters im Rahmen des Wettbewerbs integriert. Mit der Einsendung der Wettbewerbsbeiträge stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veröffentlichung aller eingesendeten Informationen inklusive Nennung der Schule und einer Beschreibung des Projektes in Online- und Printmedien durch die Adolf Würth GmbH & Co. KG zu.
Die Wettbewerbsergebnisse werden direkt im Anschluss an die Preisverleihung durch den Ausrichter veröffentlicht. Der Ausrichter gibt auch eine ausführliche Meldung anlässlich der Preisverleihung in Form einer Pressemitteilung heraus.
§11 Schlussbestimmungen
Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.